Seit 2007 sind Apotheker verpflichtet für das eingereichte Rezept genau das wirkstoffgleiche Präparat herauszugeben, für das die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Bei einem BTM Rezept muss zudem die genaue Stückzahl sowie die Wirkdauer übereinstimmen. Bei einigen Medikamenten ist der Wechsel von vorne herein ausgeschlossen.
Welche das sind, steht in der Substitutionsausschlussliste. Präparate mit Methylphenidat stehen bisher nicht auf dieser Liste.
Auswirkungen der Rabattverträge auf die Behandlung von ADHS Patienten mit Methylphenidat
Für erwachsene ADHS Patienten sind aktuell folgende Präparate mit Methylphenidat zur Behandlung zugelassen: Medikinet adult Ritalin adult Concerta Verschiedene…
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