Mein Weg zum Schwerbehindertenausweis war lang aber nun halte ich seit heute den Ausweis mit GdB 60 in der Hand :yahoo:
Zuerst habe ich einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt und musste alles und absolut alles angeben was mir "fehlt". Also Körperliche und Psychische Diagnosen angeben.
Was dabei ganz wichtig war das ich alles auch von meinen Ärzten schriftlich bestätigt hatte und das als Kopie dem Antrag hinzufügte.
Denn ohne Beweise glaubt kein Amt einem die Diagnosen...traurig aber wahr.
Mir wurden dann 30% zugesprochen, soweit so gut.
Dazu habe ich dann den Antrag zur Gleichstellung beim Arbeitsamt gestellt und dieses auch bekommen. Nun war ich mit 50% Schwerbehinderten gleichgestellt, hatte keine extra Urlaubstage aber schon andere Vorzüge.
Ich habe mittlerweise Pflegegrad 3, wie ich diesen Beantragt habe erkläre ich gerne in einem anderen Beitrag. Das würde den Rahmen sprengen
Und ich wurde als Asperger- Autistin erkannt, also Pfleggrad und eine neue Diagnose. Also stellte ich den Antrag beim Versorgungsamt zur einer Neufeststellung.
Natürlich wieder mit allen Diagnosen in Kopie. Und nachdem 40% heraus kamen habe ich Widerspruch eingelegt.
Nach meinem Widerspruch, wobei mir von HPKATJA geholfen wurde, wurde es dann korrekt berechnet und ergab 60%.
Dafür noch mal ein dickes :schildmerci:
Im Internet stehen auch diverse Tabellen zur Verfügung wo man einsehen kann welche Diagnose welche Punktzahl bekommt, denn jede Diagnose hat seine eigene Punktzahl. Und nach dieser Summe wird dann der GdB berechnet.
Ein kurzer Informations Auszug von der Behindertenbeauftragten Seite und einfachteilhaben. Dort heißt es:
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel zunächst für die Dauer von längstens 5 Jahren befristet ausgestellt. Er kann, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, zweimal verlängert werden. Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden (§ 6 Schwerbehindertenausweisverordnung).
Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Nachteilsausgleiche sind z. B.
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"),
- Steuerliche Erleichterungen,
- Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen)
- Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen oder
- im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.
Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB) und sind im Schwerbehindertenausweis vermerkt.