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ZitatGleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist, und auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das hat beispielsweise Vorteile wie
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
- Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.