- Offizieller Beitrag
Die Einnahme von Arzneimitteln, die Amphetamin enthalten, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Eilverfahren (Beschluss vom 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO).
Zur Begründung erklärten die Koblenzer Richter, zum Ausschluss der Fahreignung genüge schon die einmalige Einnahme von Amphetamin. Dass diese hier ärztlich verordnet gewesen seien, ändere daran nichts. Zwar enthalte die Fahrerlaubnis-Verordnung eine Sondervorschrift für die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln. Auch danach scheide eine Fahreignung aber aus, „sofern eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß vorliegt“.
Da Amphetamine zu den harten Drogen gehörten, seien die Anforderungen schärfer zu fassen als etwa bei Medizinal-Cannabis. Die Gefahr eines Kontrollverlusts und plötzlichen Leistungsabfalls sei hier gegeben. Schließe die Medikation dies nicht aus, seien die Patienten zum Autofahren nicht geeignet.
Das Urteil zum Download:
Lisdexamfetamin
Amphetamin
FRAGE: Darf ich als ADHS-Patient Auto fahren, wenn ich Ritalin genommen habe?
ANTWORT: Ja – natürlich nur, wenn es ärztlich verordnet wurde!
FRAGE: Muss ich eine Bescheinigung über die Einnahme von Methylphenidat mit mir führen, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin?
ANTWORT: Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ein ADHS-Patient, der mit MPH
FRAGE: Muss ich denn eigentlich kooperieren, wenn die Polizei mich im Straßenverkehr kontrolliert?
ANTWORT: In einer Verkehrskontrolle müssen sowohl Ausweis, Führerschein als auch Fahrzeugpapiere vorgezeigt werden, wenn die Polizisten dies verlangen.
Ebenso darf die Polizei die Fahrzeugtechnik überprüfen. Als Fahrzeugführer muss der ADHS-Patient keine Auskunft darüber erteilen, ob bei ihm eine ADHS besteht oder ob er Methylphenidat eingenommen hat. Er darf jegliche Tests durch die Polizei verweigern. Er darf von seinem Recht Gebrauch machen, sich nicht zu äußern.
FRAGE: Mir wurde Cannabis ärztlich verordnet, weil ich ADHS habe – darf ich dann fahren, wenn ich gekifft habe?
ANTWORT: Patienten, die Medizinalhanf ärztlich verordnet bekommen, können grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen.
Quellen:
Weitere Urteile:
Auch für Ritalin gibt es ein Urteil: (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.05.2020 - 9 K 4276/19)
Auf Nachfrage der Polizeibeamten habe sie angegeben, dass sie unter ADHS leide und momentan 3 mal 20 mg Ritalin zu sich nehmen würde.
In der um 1.45 Uhr am gleichen Tag abgenommenen Blutprobe wies das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums N. mit Gutachten vom 29. Juli 2019 Amphetamin in einer Konzentration von 560 ng/ml in der Blutprobe nach.
openJur
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens - einstweiliger Rechtsschutz (Elvanse) - VG München, Beschluss v. 02.01.2020 – M 26 S 19.4757
VG München, Beschluss v. 02.01.2020 – M 26 S 19.4757 - Bürgerservice
Fahrerlaubnisentziehung bei Einnahme von Medizinal-Cannabis und weiteren Arzneimitteln (Ritalin) - VG München – Az.: M 26 S 19.5055 – Beschluss vom 18.12.2019
Ärztliches Gutachten mit psychologischer Fragestellung bei ADHS - Verwaltungsgericht Würzburg (Beschluss vom 27.07.2016 - W 6 S 16.680)
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss vom 27.07.2016 - W 6 S 16.680 - Ärztliches Gutachten mit psychologischer Fragestellung bei ADHS