- Offizieller Beitrag
Die Einnahme von Arzneimitteln, die Amphetamin enthalten, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Eilverfahren (Beschluss vom 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO).
Zur Begründung erklärten die Koblenzer Richter, zum Ausschluss der Fahreignung genüge schon die einmalige Einnahme von Amphetamin. Dass diese hier ärztlich verordnet gewesen seien, ändere daran nichts. Zwar enthalte die Fahrerlaubnis-Verordnung eine Sondervorschrift für die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln. Auch danach scheide eine Fahreignung aber aus, „sofern eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß vorliegt“.
Da Amphetamine zu den harten Drogen gehörten, seien die Anforderungen schärfer zu fassen als etwa bei Medizinal-Cannabis. Die Gefahr eines Kontrollverlusts und plötzlichen Leistungsabfalls sei hier gegeben. Schließe die Medikation dies nicht aus, seien die Patienten zum Autofahren nicht geeignet.
Das Urteil zum Download:

Lisdexamfetamin

Amphetamin

FRAGE: Darf ich als ADHS-Patient Auto fahren, wenn ich Ritalin genommen habe?
ANTWORT: Ja – natürlich nur, wenn es ärztlich verordnet wurde!
FRAGE: Muss ich eine Bescheinigung über die Einnahme von Methylphenidat mit mir führen, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin?
ANTWORT: Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ein ADHS-Patient, der mit [definition='1','0']MPH[/definition] behandelt wird, eine Bescheinigung über die Einnahme der ihm verordneten Medikamente bzw. über das Bestehen der ADHS mitführen muss.
FRAGE: Muss ich denn eigentlich kooperieren, wenn die Polizei mich im Straßenverkehr kontrolliert?
ANTWORT: In einer Verkehrskontrolle müssen sowohl Ausweis, Führerschein als auch Fahrzeugpapiere vorgezeigt werden, wenn die Polizisten dies verlangen.
Ebenso darf die Polizei die Fahrzeugtechnik überprüfen. Als Fahrzeugführer muss der ADHS-Patient keine Auskunft darüber erteilen, ob bei ihm eine ADHS besteht oder ob er Methylphenidat eingenommen hat. Er darf jegliche Tests durch die Polizei verweigern. Er darf von seinem Recht Gebrauch machen, sich nicht zu äußern.
FRAGE: Mir wurde Cannabis ärztlich verordnet, weil ich ADHS habe – darf ich dann fahren, wenn ich gekifft habe?
ANTWORT: Patienten, die Medizinalhanf ärztlich verordnet bekommen, können grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen.
FRAGE: Darf ich als ADHS-Patient Auto fahren, wenn ich Ritalin genommen habe?
ANTWORT: Ja – natürlich nur, wenn es ärztlich verordnet wurde!
In Nr. 9.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 ,14 FeV steht, dass die Eignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) ausgeschlossen ist. Da (erwachsene) ADHS-Patienten ihre Methylphenidatpräparate ([definition='1','0']MPH[/definition]) vom behandelnden Neurologen auf einem speziellen („gelben“) Betäubungsmittelrezept verordnet erhalten, liegt zunächst die Vermutung nahe, dass es sich bei Ritalin um ein solches Betäubungsmittel handelt.
In Nr. 9.4 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13, 14 FeV wird zudem festgelegt, dass die Eignung im Sinne der FeV auch bei missbräuchlicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen ausgeschlossen sei.
Aber was ist nun in diesem Kontext mit Ritalin?
Ganz einfach: Unter Punkt 9.1 fallen nur Betäubungsmittel im Sinne des BtmG – das sind all solche, die keine Arzneimittel sind und die nur illegal erworben werden können (dazu zählen zum Beispiel Heroin oder Kokain) – nicht jedoch ärztlich verordnetes Methylphenidat!
Zwar handelt es sich bei dem Wirkstoff Methylphenidat zur Behandlung einer ADHS um ein psychoaktiv wirkendes, verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Einnahme ist jedoch dann nicht missbräuchlich im Sinne des Punktes 9.4 der Anlage 4, wenn das Präparat entsprechend der ärztlichen Verordnung eingenommen wird.
Das bedeutet, dass die Eignung eines mit Methylphenidat behandelten ADHS-Patienten nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, wenn die verschriebenen Arzneitmittel entsprechend der ärztlichen Verordnung eingenommen werden.
Entsprechend muss auch die ärztlich verordnete Einnahme von [definition='1','0']MPH[/definition] beim Erwerb der Fahrerlaubnis nicht bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angezeigt werden.
Quellen:




Weitere Urteile:
Auch für Ritalin gibt es ein Urteil: (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.05.2020 - 9 K 4276/19)
Auf Nachfrage der Polizeibeamten habe sie angegeben, dass sie unter ADHS leide und momentan 3 mal 20 mg Ritalin zu sich nehmen würde.
In der um 1.45 Uhr am gleichen Tag abgenommenen Blutprobe wies das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums N. mit Gutachten vom 29. Juli 2019 Amphetamin in einer Konzentration von 560 ng/ml in der Blutprobe nach.
openJur
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens - einstweiliger Rechtsschutz (Elvanse) - VG München, Beschluss v. 02.01.2020 – M 26 S 19.4757
VG München, Beschluss v. 02.01.2020 – M 26 S 19.4757 - Bürgerservice
Fahrerlaubnisentziehung bei Einnahme von Medizinal-Cannabis und weiteren Arzneimitteln (Ritalin) - VG München – Az.: M 26 S 19.5055 – Beschluss vom 18.12.2019

Ärztliches Gutachten mit psychologischer Fragestellung bei ADHS - Verwaltungsgericht Würzburg (Beschluss vom 27.07.2016 - W 6 S 16.680)
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss vom 27.07.2016 - W 6 S 16.680 - Ärztliches Gutachten mit psychologischer Fragestellung bei ADHS