Krankenkasse: Krankentransport

Liebe Community, wir arbeiten gerade an einer neuen ADHS & Autismus - Adressverzeichnis, welche ihr bereits ausführlich Testen könnt, es gibt viele neue Funktionen wie z.b. Bewertungen, Umkreissuche, nach Eigenschaften Filtern, Google Maps u.v.m.. Die ALTE ADRESSLISTE (Archive) wird nicht mehr gepflegt, auch können dort keine neuen Adressen eingetragen werden. Die Daten aus der alten Adressliste werde Schrittweise in die neue Adresseliste eingepfegt, dies ist sehr Zeitaufwändig.
    • Offizieller Beitrag

    Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) oder Versicherten mit der Pflegestufe II oder III i.S.d. SGB XI vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen ist und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedarf (§ 8 Abs. 3 der Krankentransport-Richtlinien).


    Mitteilung von Krankheiten und drittverursachten Gesundheitsschäden gemäß § 294a SGB V



    Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit 1. Januar 2004 nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Auch dann müssen jedoch zehn Prozent der Kosten zugezahlt werden – mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Die Kosten für eine aus zwingenden medizinischen Gründen notwendige Rettungsfahrt zum Krankenhaus übernehmen die Krankenkassen – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung – für alle Versicherten.

Schon gewusst…?

Methylphenidat ist der am häufigsten eingesetzte Wirkstoff zur Behandlung von ADHS. Hierbei handelt es sich um ein Medikament, das die Aktivität fördert. Es erhöht die Konzentration des Botenstoffs Dopamin im Gehirn.