Inhaltsverzeichnis
Erläuterungen zu den Auswirkungen der Schwerbehinderteneigenschaft und den Nachteilsausgleichen
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie die verschiedenen Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen, Tarifen usw. ermöglichen behinderten Menschen die In anspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Diese Erläuterungen sollen einen groben Überblick geben. Einen Anspruch auf Voll- ständigkeit können sie nicht erfüllen, weil z.B. auch im regionalen Bereich häufig Sonderregelungen getroffen werden (z.B. beim Eintrittsgeld für öffentliche und private Veranstaltungen ).
Merkzeichen: G
Bedeutung: erhebliche Gehbehinderung
Nachteilsausgleich:
a) Auf Antrag besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen nah verkehr mit Kostenbeteiligung von 60,–€ für eine Jahreswertmarke bzw. 30,–€ für eine Halbjahreswertmarke oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung um die Hälfte, solange das Kraftfahrzeug auf den behinderten Menschen zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person in Zusammenhang stehen. Handelt es sich bei der behinderten Person um ein minderjähriges Kind, so kann die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nur dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug auf den Namen des behinderten Kindes zugelassen wird.
b) Berufstätige behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung 50 oder 60 beträgt, können für jede Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Dazu gehören in angemessenem Umfang auch Betriebs-, Pflege- und Reparaturkosten, Garagenmiete, Steuern, Versicherung, Parkgebühren usw. für ein Kraftfahrzeug. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann auch eine Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden Kilometer angesetzt werden. Behinderten Menschen, die ihr Fahrzeug nicht selber fahren können, stehen zusätzliche Kilometersätze für die An- und Abfahrten des Fahrers oder der Fahrerin zu.
c) Der Parkausweis hat die Farbe Orange. Parken im eingeschränkten Halteverbot bis drei Stunden, (Nur mit „B“ zusammen)
Merkzeichen: B
Bedeutung: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Nachteilsausgleich:
Die Begleitperson wird im öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr) und im innerdeutschen Flugverkehr unentgeltlich befördert. Zuständig sind die Fluggesellschaften und Reisebüros und maßgebend sind die Passagetarife der Lufthansa und der (Regional) Verkehrsgesellschaften. Steuerliche Nachteilsausgleiche: Es können Mehraufwendungen, die auf eine Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, bis zu 767€ neben dem Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Parken im eingeschränkten Halteverbot bis drei Stunden, (Nur mit „G“ zusammen), Begleigtperson ist immer Kostenfrei (z.b. Bahn, Bus, Schwimmbad, Zoo u.s.w.).
Merkzeichen: aG
Bedeutung: außergewöhnliche Gehbehinderung
Nachteilsausgleich:
a) Berechtigt zur Beantragung eines EU-einheitlichen Parkausweises für behinderte Menschen zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Der Parkausweis hat die Farbe Blau.
b) Auf Antrag besteht Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen nahverkehr mit Kostenbeteiligung und die Kraftfahrzeugsteuer befreiung , sofern das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person in Zusammenhang stehen.
c) Sowohl die Aufwendungen für durch die behinderten Menschen veranlasste unvermeidbare Fahrten als auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten
sind bis zu 15.000 km jährlich abziehbar.
d) Anstelle der Kosten für ein eigenes Fahrzeug können auch Taxikosten steuerlich geltend gemacht werden.
e) Auch ist es möglich mit einem Krankentransportschein unentgeltlich ein Taxi zu nutzen. Sofern ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorliegt. Ansonsten zahlt man max. 10€ pro Fahrt.
Merkzeichen: H
Bedeutung: Hilflosigkeit
Nachteilsausgleich:
a) Es besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ohne Kostenbeteiligung und eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, sofern das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person in Zusammenhang stehen.
b) Es wird ein erhöhter Pauschbetrag für behinderte Menschen nach dem EStG in Höhe von 3.700€.gewährt.
c) Sowohl die Aufwendungen für durch die behinderten Menschen veranlasste unvermeidbare Fahrten als auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten sind bis zu 15.000 km jährlich. abziehbar.
d) Anstelle der Kosten für ein eigenes Fahrzeug können auch Taxikosten steuerlich geltend gemacht werden.
e) Auch ist es möglich mit einem Krankentransportschein unentgeltlich ein Taxi zu nutzen. Sofern ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorliegt. Ansonsten zahlt man max. 10€ pro Fahrt.
f) Pflegepauschbetrag max 924€
Merkzeichen: RF
Bedeutung: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Nachteilsausgleich:
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag, die Möglichkeit der vollständigen Befreiung allein wegen des Merkzeichens RF ist seit dem 1. Januar 2013 entfallen.
Merkzeichen: Bl
Bedeutung: Blind
Nachteilsausgleich:
a) Berechtigt zur Beantragung eines EU-einheitlichen Parkausweises für behinderte Menschen zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
b) Es besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen nah verkehr ohne Kostenbeteiligung und eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, sofern das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person in Zusammenhang stehen.
c) Es wird ein erhöhter Pauschbetrag für behinderte Menschen nach dem EStG in Höhe von 3.700€.gewährt.
d) Anstelle der Kosten für ein eigenes Fahrzeug können auch Taxikosten steuerlich geltend gemacht werden.
e) Auch ist es möglich mit einem Krankentransportschein unentgeltlich ein Taxi zu nutzen. Sofern ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorliegt. Ansonsten zahlt man max. 10€ pro Fahrt.
Merkzeichen: 1.Kl
Bedeutung: Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2.Wagenklasse
Nachteilsausgleich:
Dieser Nachteilsausgleich kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 von Hundert in Betracht. Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG können schwerbehinderte Menschen mit dieser Berechtigung die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.
Merkzeichen: GI
Bedeutung: Gehörlos
Nachteilsausgleich:
a) Auf Antrag besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen nah verkehr mit Kostenbeteiligung von 60€ für eine Jahreswertmarke bzw. 30€ für eine Halbjahreswertmarke oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung um die Hälfte, solange das Kraftfahrzeug auf den behinderten Menschen zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person in Zusammenhang stehen. Handelt es sich bei der behinderten Person um ein minderjähriges Kind, so kann die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nur dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug auf den Namen des behinderten Kindes zugelassen wird.
b) Hörbehinderte Menschen haben das Recht, sich zur Verständigung bei Behörden der Gebärdensprache zu bedienen. Die Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde zu tragen
c) Zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen wird unabhängig von der Einkommenssituation der behinderten Menschen, bei denen die Gehörlosigkeit angeboren oder bis zum 18. Lebensjahr erworben wurde, eine finanzielle Hilfe monatlich gewährt. Weitere Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.
Downloads
- Merkzeichen G
- Merkzeichen B
- Merkzeichen aG
- Merkzeichen H
- Merkzeichen RF
- Merkzeichen Bl
- Kündigungsschutz
- Merkblatt -Parkerleichterung- Stand 06-2009
- Steuerfreibeträge – Pauschbeträge -,
- Merkzeichen Gl,