Pflegegrad als Kind - und als Erwachsener?

Liebe Community, wir arbeiten gerade an einer neuen ADHS & Autismus - Adressverzeichnis, welche ihr bereits ausführlich Testen könnt, es gibt viele neue Funktionen wie z.b. Bewertungen, Umkreissuche, nach Eigenschaften Filtern, Google Maps u.v.m.. Die ALTE ADRESSLISTE (Archive) wird nicht mehr gepflegt, auch können dort keine neuen Adressen eingetragen werden. Die Daten aus der alten Adressliste werde Schrittweise in die neue Adresseliste eingepfegt, dies ist sehr Zeitaufwändig.

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dezemberkind.

  • Ich habe eine Frage: Wenn ADHS-Kids als Kinder und evtl. noch Jugendliche einen Pflegegrad haben, gelten sie dann als schwerbehindert?


    Und wenn sich das teilweise oder ganz auswächst oder kompensiert wird, hängt dann ein altes Etikett an?


    Maggy-Sohn ist leicht geistig behinderter Autist, er braucht weiter Betreuung und Unterstützung!


    Seine Hypie-Probleme hat er aber mittlerweile so im Griff, dass er deshalb keine Pflege oder Betreuung mehr braucht!


    Da fällt mir dann auf: Wären da nicht der Autismus und die geistige Behinderung, würde er dann „die Geister, die wir riefen“ als Erwachsener ganz los oder würden sie ihm weiter anhängen?

    Könnte er dann bestimmte Berufe deshalb nicht mehr machen oder hätte bei Bewerbungen Probleme?

    „There‘s a crack in everything! That‘s how the light gets in!“ (L.Cohen)

  • Hallo Maggy,


    der Pflegegrad wird oft für eine bestimmte Zeit zuerkannt, wenn Aussicht auf Besserung besteht. Nach Ablauf wird eine neue Begutachtung erfolgen und die Situation neu bewertet. Dann wird der Pflegegrad ggf. angepasst oder auch gestrichen.


    Bei einer Verschlimmerung kann man jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen.


    Was deinen Sohn betrifft, ist er nicht verpflichtet, beispielsweise bei einer Bewerbung anzugeben, dass ihm mal ein Pflegegrad zuerkannt wurde oder wird. Solange das keine Auswirkungen auf eine zukünftige Tätigkeit hat, interessiert das ja auch nicht.


    Offiziell Schwerbehinderter ist man mit einem GdB von mind. 50. Der GdB ist völlig unabhängig von einem Pflegeantrag zu stellen (beim zuständigen Versorgungsamt).


    Soviel ich als Laie weiß, muss auch eine Schwerbehinderung bei einer Bewerbung nicht zwingend angegeben werden. Kann aber bei gleicher Eignung durchaus von Vorteil sein, weil Arbeitgeber ja auch (je nach Größe) einen bestimmten Anteil Schwerbehinderter beschäftigen müssen.


    Wenn dein Sohn entsprechende Einschränkungen hat, ist ja dein „Betreuungsaufwand“ für ihn tatsächlich größer, als bei gleichaltrigen Gesunden. Deshalb überlege dir, einen Pflegeantrag zu stellen und dann bei Bewilligung die Geldleistung zu wählen. U.u. werden für die Pflegeperson (also dich) auch Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse abgeführt. Das wird aber gesondert geprüft.


    LG Dezember

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Schon gewusst…?

Methylphenidat (kurz: MPH; Handelsname u. a. Ritalin, Medikinet, Concerta) ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Phenylethylamine. Er besitzt eine stimulierende Wirkung und wird heute hauptsächlich zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und seltener auch bei Narkolepsie eingesetzt.