Antrag auf Pflegeleistungen bei ADHS - Kindern

Liebe Community, wir arbeiten gerade an einer neuen ADHS & Autismus - Adressverzeichnis, welche ihr bereits ausführlich Testen könnt, es gibt viele neue Funktionen wie z.b. Bewertungen, Umkreissuche, nach Eigenschaften Filtern, Google Maps u.v.m.. Die ALTE ADRESSLISTE (Archive) wird nicht mehr gepflegt, auch können dort keine neuen Adressen eingetragen werden. Die Daten aus der alten Adressliste werde Schrittweise in die neue Adresseliste eingepfegt, dies ist sehr Zeitaufwändig.

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 363 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulovemyvoice.

  • Hallo ADHS - Selbsthelfer,


    Wer von Euch Eltern hat denn schon Erfahrungen mit dem MDK in Hinblick auf Pflegeleistungen für seine Kinder gesammelt?=


    Ich hab vorletzte Woche die Anträge für die Pflegeleistungen an die KK rausgeschickt, jetzt haben wir am 11.04. morgens den Termin mit der Pflegesachverständigen vom MdK.


    Interessant finde ich dabei folgenden Sachverhalt:

    Die Anträge sind offenbar recht schnell bearbeitet worden!

    Die Anträge sind schnell zum medizinischen Dienst der Kassen durchgeleitet worden

    Der MDK stellt hierfür offenbar schnell Termine zur Verfügung.


    Leider ist unser kinderarzt gerade im Urlaub. Ich werde also die Unterlagen anfordern müssen. Die habe ich nämlich nach dem Umzug derzeit hier noch nicht vorliegen.


    Interessiert:

    Der Chaotiker

  • @Chaotiker_vom_Dienst


    Die kurzfristige Reaktion des MDK erklärt sich mit den pflegerechtlichen Vorgaben. Die Pflegekasse muss über Leistungsanträge innerhalb von fünf Wochen entscheiden, oder eventuelle Verzögerungen begründen.


    Ärztliche Berichte sind natürlich förderlich, aber üblich ist es, dass dem MDK und damit dem Gutachter ein entsprechendes Leistungsverzeichnis von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wird. Wenn ihr über Entlassungsberichte oder eigene z.B. psychiatrische Gutachten verfügt, dann wäre es wichtig, dass diese dem Gutachter beim Begutachtungstermin zur Kenntnisnahme und Einsicht vorgelegt werden.


    Das ist deshalb wichtig, weil in die Begutachtung nur solche Einschränkungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen einfließen, für die eine gesicherte Diagnose vorliegt und hierdurch von einer dauerhaften (mehr als sechs Monate bestehenden) Beeinträchtigung auszugehen ist.


    Nützlich ist daneben auch ein sog. "Pflegeprotokoll"; man erstellt es, indem man alle Hilfe- und Unterstüzungsleistungen, die für oder an den Kindern erbracht werden niederschreibt. Hierdurch hat der Gutachter dann einen Anhaltspunkt über die Häufigkeiten und Frequenzen.

    (Damit wird einem selbst auch mal bewusst, was alles man schon automatisch noch macht, das über das "übliche" Maß im Sinne der Pflegerichtlinien hinausgeht.)


    Gutes Gelingen!


    👋

    Es ist doch eigentlich egal was passiert - "Lebbe geht weiter!"

    (Steppi Stepanovic)


    :dirol:

  • Dieses Thema enthält 15 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.

Schon gewusst…?

Chaos ist das Wort, das wir für eine Ordnung erfunden haben, die wir nicht verstehen - Henry Miller (1891 – 1980), US-amerikanischer Dramatiker und Maler